Verkehrsrecht

Zu den Schwerpunkten gehören: 
• Bußgeldbescheid  Kostenlose aktuelle Erstberatung, wenn ein Bußgeldbescheid droht
• Unfallregulierung 
• Fahrverbot 
• Geschwindigkeitsübertretung 
• Schmerzensgeld 
• Führerschein 
Meine Tätigkeit
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt natürlich meine Tätigkeit auch in diesem Schwerpunkt. Überwiegend wird hier die Unfallregulierung abgehandelt. Für die Unfallregulierung führe ich in meiner Kanzlei des Öfteren kostenlose Veranstaltungen durch, an denen interessierte Mandanten, Bürger und Gewerbetreibende erkennen können, welche ersten Schritte nach einem Verkehrsunfall durchgeführt werden müssen, damit die entsprechenden Rechte oder Ansprüche ordnungsgemäß durchgesetzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt in meiner Bearbeitung im Verkehrsrecht ist das Ordnungs-widrigkeitenrecht. Hier zeige ich den Mandanten regelmäßig auf, welche Möglichkeiten bezüglich der Bearbeitung in diesen Sachen bestehen. Es ist wichtig, sich hier eine rechtzeitige und umfangreiche Akteneinsichtnahme zu organisieren, um dann auch die behördlichen Fragestellungen zu klären. Als wesentliche Information für meine Mandanten teile ich diesen mit, dass ich auf jeden Fall die Gerichtstermine vor den Amtsgerichten persönlich wahrnehmen werde. Eine Vergabe des Mandates an Dritte bzw. terminssichernde Mandate an andere Kollegen erfolgt bei mir nicht. Im Wesentlichen achte ich auch darauf, dass eine Entbindung des Mandanten erfolgen kann und dieser nicht an der entsprechenden Gerichtsverhandlung teilnehmen muss. Dieses hängt davon ab, in welcher Sache hier nun aufzutreten ist. Die Entbindung des Mandanten hängt natürlich immer davon ab, ob die entsprechende Fahrereigenschaft eingeräumt werden kann oder nicht.
Im Straf- / Verkehrsrecht bin ich als Vertrauensanwalt des AvD tätig. 
Heyne

Rechtsanwalt 

Allgemeine Rechtsinformation
 
Stand: Februar 2005 Verkehrsunfälle Leider passiert es im Straßenverkehr häufig, dass es hier zu Verkehrsunfällen kommt. In diesem Zusammenhang können für jeden unterschiedlichste Probleme auftreten. Einerseits ist eine mögliche strafrechtliche Verfolgung denkbar, da, falls der Verkehrsteilnehmer hier nicht jegliche Beachtung eingehalten hat, mit möglichen fahrlässigen Konsequenzen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung, zu rechnen. Aber auch der zweite Teil in der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls kann zu erheblichen Problemen führen. Hier ist die entsprechende Regulierung anzusprechen. Die Regulierung gegenüber den Haftpflichtversicherungen hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. Falls der Kunde auf entsprechender Gutachterbasis abrechnen möchte, steht diesem nicht mehr wie früher die Mehrwertsteuer zur Verfügung. Die Mehrwertsteuer muss abgesetzt werden. Repariert der Kunde aber sein Fahrzeug ordnungsgemäß und kann er die Mehrwertsteuer nachweisen, so wird diese an ihn ausgekehrt. Problematisch ist ebenfalls noch die entsprechende Nutzungsentschädigung. Auch hier treten in letzter Zeit häufige Regulierungsprobleme auf. Aber auch diese können dahingehend behoben werden, dass der Nutzer nachweisen kann, einen entsprechenden Nutzungswillen gehabt zu haben. Auch sind dann weitere Möglichkeiten der Regulierung meist von der Haftpflichtversicherung nicht mit dargestellt, wie z. B. auch eine Entschädigung für Post- und Telekommunikation im pauschalen Bereich. Alle diese Gründe rechtfertigen einzig und allein eine ordnungsgemäße Aufarbeitung eines Verkehrsunfalls, damit der Geschädigte zumindestens einen gleichwertigen Status wieder erreichen kann. Aber auch die strafrechtliche Relevanz des Verkehrsunfalls, wie oben dargestellt, ist nicht von der Hand zu weisen. Aufgrund dessen, dass viele Bürgerinnen und Bürger regelmäßig im Straßenverkehr teilnehmen, ist hier auch das Risiko entsprechender Verwicklungen in einen Verkehrsunfall viel höher. Aus diesem Grunde sollte man sich auch über die entsprechenden Kosten für die Regulierung im Strafrechtsfall und die Regulierung der Unfallkosten Gedanken machen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Kosten für die Regulierung mit anwaltlicher Hilfe durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angestiegen sind. Aber auch hier sollte man sich im Vorfeld gründlichst über entsprechende Gebühren informieren. Für Probleme in und um das Straßenverkehrsrecht stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung. Stand: Juni 2006 Straf- und Verkehrsrecht Jeden Tag bewegen sich die meisten Personen im Straßenverkehr. Hier kann es erfolgen, dass durch entsprechende Unachtsamkeit anderer Verkehrsteilnehmer oder auch Unachtsamkeit eines Jeden Unfälle auftreten können. Diese Unfälle können erhebliche Folgen für einen persönlich haben. Einerseits kann es dazu führen, dass der andere Unfallgegner Schadensersatzansprüche gegen eine Person stellt oder man Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner zu stellen hat. Des Weiteren können dann auf Grundlage der Schwere des Unfalls gegebenenfalls auch bei Verletzung entsprechend anderer Rechtsvorschriften ein Bußgeldverfahren gegen den Unfallverursacher eingeleitet werden oder gegebenenfalls, auch wenn schwerwiegende Verletzungen aufgetreten sind, strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden. … Es ist daher von äußerster Wichtigkeit, dass zur Klärung der Sach- und Rechtslage und der entsprechenden Haftung am Unfallort, eine ordnungsgemäße Unfallaufnahme erfolgen kann. Häufig bleibt festzustellen, dass die entsprechenden unfallbeteiligten Personen nach geraumer Zeit keine konkreten Aussagen zum Hergang des Unfalls machen können. Aus diesem Grunde rate ich dringend bei allen Verkehrsunfällen an, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer nach dem Unfall entsprechende schriftliche Stichpunkte zum Hergang des Unfalls macht. Dies dient dazu, dass diese Stichpunkte oder Notizen jederzeit als Denkhilfe verwendet werden können. Auch ist es dann möglich, da Erinnerungen auch in der Länge der Distanz verblassen, dass man bestimmte wesentliche Details immer noch herausarbeiten kann. Im Weiteren sollte dann eine ordnungsgemäße Dokumentation der Unfallstelle erfolgen. Dies kann dadurch geschehen, dass die Unfallbeteiligten hier Bilder von der Unfallstelle machen. Hier ist vor allen Dingen darauf zu achten, dass nicht alleine nur die Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden, sondern auch Rauben bzw. Aufnahme von der gesamten Unfallstelle, die gegebenenfalls dafür einen Dienst liefern, wie sich der Unfall abgespielt hat. Bei der Regulierung des Unfalls ist dann darauf zu achten, dass alleine durch einen einzigen Unfall drei entsprechende rechtliche Bearbeitungsweisen hervortreten können. Einerseits könnten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher gestellt werden und im Weiteren können dann Straf- und Bußgeldverfahren erfolgen. Es ist daher eine große Sorgfalt bei der Bearbeitung der Unfallsachen erforderlich. Auch bei daraus erfolgenden Bußgeldbescheiden oder bei anderen Verkehrsverstößen, die mit Bußgeldbescheiden enden, sollte regelmäßig eine entsprechende Kontrolle erfolgen. Die Einsichtnahme in den amtlichen Ermittlungsakten ist zwar im Weittestgehenden nur Rechtsanwälten vorbehalten, doch dennoch sollte man bei den entsprechenden Bußgeldbescheid regelmäßig kontrollieren, ob hier eine Rechtmäßigkeit des Bescheides gegeben ist. Natürlich bleibt bei dem entsprechenden Vorgehen auch immer die Frage der Kosten. Die Vorgehensweise in zivilen strafrechtlichen Sachverhalten ist nicht unproblematisch. Es ist daher auch ratsam, gegebenenfalls eine Rechtschutzversicherung zur Klärung der Angelegenheiten abzuschließen. Hinzuweisen bleibt aber, dass die meisten Rechtschutzversicherungen nur die Geltungsmachung von Schadensersatzansprüchen und nicht die Abwehr von Schadensersatzansprüchen versichern. Ein Vorteil einer Rechtschutzversicherung liegt aber auch darin, dass man gegebenenfalls entsprechende Bußgeldbescheide insoweit überprüfen kann, solange das Handeln des im Bußgeld- bescheid Betroffenen nicht vorsätzliches Handeln ist. Hier sollte man sich dann aber von seinem entsprechenden Versicherungsvertreter ordnungsgemäß beraten lassen, der dann auch darüber berät, ob es sinnvoll wäre, hier eine Selbstbeteiligung vorzunehmen oder nicht. Viele Gerichtsverfahren, welche sich auf Grundlage des von Verkehrsunfällen entwickeln. Um die entsprechenden Schadensersatzansprüche zu regulieren, werden meistens dadurch entschieden, dass ein Unfallbeteiligter seine Darstellung des Unfalls nicht darlegen bzw. beweisen kann. … Ich möchte daher nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine ordnungsgemäße Unfallaufnahme nicht nur allein durch die entsprechenden zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten wichtig ist, sondern auch der jeweilige Unfallgegner, wie oben gesagt, alles in seiner Macht Stehende tun sollte, um einer ordnungsgemäßen Unfallaufnahme mitzuwirken. Generell wünsche ich aber allen Verkehrsteilnehmern Allzeit eine unfallfreie Fahrt. 
Heyne
Rechtsanwalt

 

Bußgeldbescheid droht -  kostenlose Erstberatung durch den Fachanwalt Ich möchte Ihnen in diesem Bereich gern im Wege der Erstberatung kostenlos zur Verfügung stehen, sie können Ihre Anfrage per E-Mail oder ebenfalls per Mobiltelefon direkt an den Fachanwalt richten. Insoweit dürfte hier die Erstberatung erfolgen.

Das Einsenden von Unterlagen oder Bußgeldbescheiden wäre hier wünschenswert, damit auch eine sachgerechte Erstberatung erfolgen kann.

Kontakt:

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