Strafrecht

Strafrecht befasst sich mit den Tatbeständen und Rechtsfolgen von Straftaten. Dabei ist Strafrecht nicht bloß auf gerichtlich strafbare Taten beschränkt, sondern erhebliche Bedeutung kommt auch Finanz- und Verwaltungsstrafrecht zu.
Meine Tätigkeit
Als Fachanwalt für Strafrecht beschäftige ich mich in meiner anwaltlichen Tätigkeit überwiegend mit strafrechtlicher Bearbeitung. Hierunter fallen zum jetzigen Zeitpunkt vorwiegend Tätigkeiten im verkehrsrechtlichen Bereich, Trunkenheitsfahrten oder andere Delikte. Um die strafrechtliche Relevanz der Angelegenheit immer ordnungsgemäß wiederzugeben, ist meines Erachtens vor jeglichem Schriftverkehr mit Behörden oder anderen Sachen eine umfangreiche Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten erforderlich. Für ein Erstberatungsgespräch in diesem Zusammenhang wird daher auch bei mir in der Regel eine Gebühr von 120,00 € zzg. Mehrwertsteuer fällig. Bezüglich der Kosten erfolgt hier die Aufklärung zum Mandanten regelmäßig im ersten Gespräch. Das Strafrecht und das Verkehrsrecht sind eng miteinander verwogen, sodass auch hier bitte beide Teilbereiche von Ihnen angeklickt werden, um einen entsprechenden weiteren Überblick zu erhalten. 

Heyne
Rechtsanwalt