Rechtsgebiete

Zu den Rechtsgebieten habe ich im Folgenden die wesentlichen Interessengebiete und Schwerpunkte meiner Tätigkeit aufgelistet.

Natürlich ist es so, dass jeder Anwalt auch durch entsprechende Einarbeitung in bestimmte Bereiche mitarbeiten kann.

Auf Grundlage dieser Bereiche prüfe ich im Vorfeld immer, ob das jeweilige Rechtsproblem für mich zur Lösung möglich ist. Sollte dieses nicht so sein, verweise ich immer an einen rechtskundigen Kollegen. Im Einzelnen möchte ich die anliegenden einzelnen Rechtsgebiete vorstellen. Insoweit fange ich mit den Rechtsgebieten an, in welchen ich Fachanwalt bin. Hier handelt es sich um den Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.