Familienrecht

Zu den Schwerpunkten gehören:
• Unterhaltsberechnung (Düsseldorfer Tabelle)
• Umgangsrecht
• Sorgerecht
• Trennung
• Scheidung
• Vaterschaft
Meine Tätigkeit
Das Familienrecht ist im Wandel der Zeit.
Im Bereich der Ehescheidung bin ich hier sehr aktiv. Überwiegend werden viele Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe geführt. Eine Aufklärung über die Kosten erfolgt natürlich zu jeglicher Zeit.
Ein Problem des Familienrechts ist einerseits der Unterhalt. Hier bin ich jederzeit gern bereit, an der Mitwirkung von Titeln bezüglich des Unterhalts mitzuwirken, auch Umgangsrechte sind wesentlich.
Eine Grundlage des Familienrechtes ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien, damit nicht jegliche Klärung gerichtlich herbeigeführt werden muss. Dieses hängt ganz stark davon ab, wie die Verhältnisse untereinander sich gestalten.
Heyne
Rechtsanwalt 

Allgemeine Rechtsinformation 
Stand: Dezember 2005 Auch im Familienrecht sind nun seit Juli 2005 die neuen Richtlinien gegeben. Es ist daher meistens zu prüfen, ob sich gegebenenfalls für den Unterhaltszahler Änderungen ergeben haben. Man sollte nun untersuchen, ob gegebenenfalls der Unterhaltsverpflichtete nicht mehr in der angegebenen Höhe Unterhalt zahlen muss. Auch sollte man prüfen, ob gegebenenfalls durch die weiteren Richtlinien der Unterhaltsanspruch angestiegen ist. Jeweils zu ungeraden Jahren, und zwar immer zum 01.07. des ungeraden Jahres, ändern sich hier die Bedarfssätze. Es sollte daher alle zwei Jahre überprüft werden, ob entsprechende Unterhaltsabänderungen vorzunehmen sind. Dieses erfolgt dadurch, dass man die Einkommen der letzten 12 Monate aus dem Arbeitslohn, Miete, Einkommenssteuer etc. prüft, zusammenrechnet und hier dann den entsprechenden Unterhaltsbetrag ausrechnet. Dieses ist für den Unterhaltsgläubiger sowie für den Unterhaltsschuldner wichtig, damit jeder die durch das Gesetz verpflichteten Beträge zahlt. Durch meine Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht können hier auch immer die neuesten Entscheidungen der Obergerichte in die aktuelle Fallprüfung mit einbezogen werden. Stand: Mai 2005 Familienrecht aktuell Wie man derzeit der aktuellen rechtspolitischen Debatte entnehmen kann, ist die Patientenverfügung in unserem Land umstritten. Über 7 Millionen Menschen haben eine entsprechende Patientenverfügung eingerichtet, um in Situationen, die gegebenenfalls irreversibel sind, hierauf mit eigenem Willen zu reagieren. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass zum Ende des Jahres eine entsprechende Gesetzesänderung In Kraft tritt, die hier auf diesem Bereich allen Menschen, die das wünschen, entsprechende Grundsicherungen gewähren wird. Das Problem solcher Patientenverfügungen liegt darin, dass wir eine antizipierte Erklärung des Patienten, mit denen er vorweg in ärztliche Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt, andere rechtliche Grundsätze gelten, als für Mitteilungen oder Wünsche. Aus diesem Grunde ist eine dringende gesetzliche Regelung erforderlich, damit hier auf diesem Rechtsgebiet auch Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger auftreten können. Derzeit vorhandene Patientenverfügungen sind daher schon nutzbar, sollten aber nach Erlass des Gesetzes kontrolliert werden und gegebenenfalls dann umgestellt werden. Ich werde Sie über die entsprechenden rechtlichen Problematiken dann Anfang nächsten Jahres umgehend unterrichten. Des Weiteren möchte ich nun noch kurz über aktuelle Rechtsprechung aus dem Familienrecht informieren. Heimlich veranlasste DNA-Vaterschaftsanalysen sind rechtswidrig und gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar (BGH FamRZ 2005, 340 = NJW 2005, 497). Des Weiteren ist geregelt worden, dass die Kosten einer Klassenfahrt unter den Sonderbedarf gem. § 1613 Abs. 2 BGB fallen können, wenn sie zwar vorhersehbar sind, eine Rücklagenbildung aus den laufenden Unterhaltszahlungen aber nicht möglich ist (OLG Hamm FamRZ 2005, 302). Wichtig für studierende Kinder ist, im Verhältnis zum unterhaltspflichtigen Elternteil, dass dieses gehalten ist, im Studium mit Fleiß und Zielstrebigkeit vorzugehen. Es verliert den Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung, wenn es nicht im Einzelnen darlegen und belegen kann, welche Veranstaltung es besucht, welche Fachprüfung es ablegt oder an welchen praktischen Ausbildungsabschnitten es teilgenommen hat (OLG Hamm FamRZ 2005, 60). Problemfälle stellen auch des Öfteren Ausbildungsunterhaltsansprüche dar. Das OLG Köln hat Ausbildungsunterhalt nach Schulabbruch bis zur Aufnahme einer Ausbildung in der Zwischenzeit von mehr als zweieinhalb Jahren anerkannt, obwohl der entsprechende Unterhaltsgläubiger weitgehend tatenlos diese Zeit hat verstreichen lassen. Das OLG hat hier auf die Persönlichkeitsstruktur des Unterhaltsgläubigers abgestellt und festgestellt, dass dieser noch unreif, wenig gefestigt und gesundheitlich labil erscheine und besondere wirtschaftliche und seelische Belastung bei enger Mutterbindung erfahren habe. Gerade diese Beispiele zeigen, dass im Familienrecht jeweils eine Einzelfall bezogene strenge Prüfung zu erfolgen hat. Für Nachfragen im Familienrecht stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Der Unterzeichner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Heyne
Rechtsanwalt